Gemischter Baustellenabfall mit der AVV-Nr. 170904 entstehen immer,
wie der Name es auch schon beschreibt, auf Baustellen, auf denen ein Neubau
errichtet wird, auf denen renoviert wird, ein Rückbau oder ein kompletter Abriss
stattfindet. Dennoch lassen sich nicht gleich alle Abfälle, die auf einer Baustelle
anfallen, unter der Abfallnummer 170904 einordnen, also gelten diese auch nicht als Baustellenabfall. Was in den Container darf und was nicht, sehen Sie unten.
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