Genehmigung
Ein bestellter Container, der nicht auf einem privaten Grundstück abgestellt werden soll,
sondern auf einem öffentlichen Grund (Gehweg, Straße o.ä.), bedarf einer behördlichen Genehmigung.
Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus Nichtachtung der Genehmigungspflicht entstehen.
Telefonnummer für die Genehmigung: Hamburg-Service
040 – 42 828 0
Von hier werden Sie in Ihren Bezirk weiter verbunden.
Berechnung
Nur der Inhalt eines Containers wird berechnet.
(Beispiel: Sie haben einen 8 cbm Container bestellt und beladen
diesen nur mit 6 cbm. So werden auch nur 6 cbm berechnet.)
Der Container darf nur bis zum Rand beladen werden.
Sondermüll (z. B. Farben, Chemikalien, Öle, Batterien, Kühlgeräte, asbesthaltige Stoffe, flüssige Stoffe,
Essenreste, Sauerstoff- oder Gasflaschen) darf lt. gesetzlicher Bestimmung nicht im Container enthalten sein.
Erkennbarer Sondermüll ist vom Auftraggeber unverzüglich zu entfernen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Container ohne Probleme abgestellt oder aufgenommen werden kann.
Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, den Fahrer auf Gefahrenstellen hinzuweisen (Siele o.ä.).
Für Schäden die durch das Aufnehmen oder durch das Absetzen entstehen, können wir keine Garantie bzw. Haftung übernehmen.
Schnellfinder
Anlieferung Möglich!
Für kleinere Mengen vieler Abfallarten, für Metall und auch für Schrott haben Sie die Möglichkeit, diese selber
bei uns im Niendorfer Weg11 (Zufahrt ausschließlich über die Papenreye) problemlos
anzuliefern.
Ralph Unterborn
Entsorgungsfachbetrieb eK
Niendorfer Weg 11
22453 Hamburg