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Teerhaltige Produkte in Hamburg entsorgen

AVV-Nr. 170303
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Dachpappe und auch Dachbahnen, die Teer enthalten oder auch nur bituminös sind, gelten gemäß der Abfallverordnung im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als ein gefährlicher Abfall und sind auch als dieser einzustufen. Aus diesem Grund darf dieser Abfall bei der Entsorgung nicht mit anderen Abfallarten vermischt werden und muss dringend einzeln entsorgt werden.

An Kohlenteer und teerhaltigen Produkten dürfen nur sehr geringe Mengen z.B. Styropor oder Holz haften. Ferner darf sich in den teerhaltigen Produkten kein Asbest befinden, und der Quecksilberanteil sollte den Wert von 0,3 mg/kg nicht überschreiten. Kleinstmengen könnten noch ohne Analyse entsorgt werden, aber ab einer bestimmten Menge ist hierfür eine Analyse zwingend notwendig.

Bitumengemische (AVV 170302)

Zum Abfall der Bitumengemische gehören Bau- bzw. Werkstoffe wie z. B. Bitumenpappe, Bitumenbahnen (Dachpappe) oder Bitumenschindeln, die in ihrer Beschaffenheit aus Bitumen, Pappe und teilweise aus Sand bestehen.
Wegen seiner wasserabweisenden Eigenschaft wird der Baustoff Bitumen, als sogenannte Feuchtigkeitssperre vor allem beim Dachbau verwendet. Hinweis! Bitumengemische in ausgehärteter Form werden nur sortenrein, d. h. ohne anhaftende Störstoffe wie z. B. Holz, Metalle, Kunststoffe, Papier, Bauschutt, Dämm- und Isoliermaterialien, Gipskarton, Restmüll, Schadstoffe oder Teer, angenommen und einer Verwertung zugeführt.
Da die Entsorgung von teerhaltigen Produkten bei der Behörde angezeigt werden muß und die Entsorger und auch Transporteure von teerhaltigen Produkten verpflichtet sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.

Container

Darf in den Container:

  • Dachpappe
  • Teer- und Bitumbahnen
  • Holz mit Teer- und Bitumanstrichen
  • Teerbelastete Abfälle
Container

Darf nicht in den Container:

  • Teerhaltiger Asphalt
  • Betonfundament mit Dachpappe
  • Styropor mit Dachpappe
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