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Holz A4 in Hamburg entsorgen

AVV-Nr. 170204
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Altholz wird als belastetet eingestuft und der Kategorie A4 zugeführt, sofern dieses Holz kontaminiert ist , d.h., dass dieses Holz mit umweltschädlichen Substanzen behandelt wurde. Der klassische Jägerzaun und auch der Sichtschutz, der geölt oder imprigniert ist, fällt privat ebenso häufig an wie z.B. Fensterholz, welches bei einer Restaurierung von Baumaßnahmen entsorgt werden muß. Typische Beispiele für A4 - Holz sind, Jägerzäune, Holzpforten, Sichtschutzwände, Fensterholz, Holztüren aus dem Außenbereich, Bahnschwellen oder auch imprägnierte Dachlatten.

Gemäß Abfallverordung sind diese Holzarten im Sinne § 41 des KrW-/AbfG als gefährlich einzustufen und sollten mit anderen Baubfällen nicht zusammen entsorgt werden. Da die Entsorgung von A4 - Holz bei der Behörde angezeigt werden muß und die Entsorger und auch Transporteure von A4-Holz verpflichtet sind, ein Register zu führen, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diese Abfallart an.

Gemäß Abfallverzeichnis nach AVV handelt es sich hierbei gefährliche Abfälle" im Sinne § 41 des KrW-/AbfG und sollten nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Bei diesen Abfällen fällt eine Gebühr für die Bearbeitung der behördlichen Papiere an.

Container

Darf in den Container:

  • Jägerzäune
  • Holzpforten
  • Sichtschutzwände
  • Fensterholz
  • Holztüren
  • Bahnschwellen (nach Absprache)
Container

Darf nicht in den Container:

  • Kunststofffenster
  • Holz mit Dachpappe
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